Kosten für die Psychotherapeutische Behandlung


Gesetzlich Versicherte Personen:

Da meine Praxis eine  Privatpraxis ist, besteht leider keine generelle Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen.
Im Einzelfall können jedoch die Kosten einer Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren erwirkt werden. Wenn Sie akut psychisch erkrankt sind und zeitnah einen Therapieplatz benötigen, sind Krankenkassen dazu verpflichtet, für die Kosten der Behandlung aufzukommen 


Vor Beginn einer Psychotherapie muss in dem Fall ein Antrag bei ihrer  Krankenkasse gestellt werden. Informieren Sie sich vorab bei ihrer Krankenkasse. Über die Möglichkeiten der Kostenerstattung  berate ich Sie gerne im Rahmen eines Vorgesprächs 

Privatversicherte Personen:

Als privatversicherte Person oder Beihilfeberechtigte:r erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle einreichen können. In vielen Fällen werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung ganz oder teilweise erstattet. Da die Erstattungsbedingungen von Ihrem individuellen Vertrag abhängen, ist es sinnvoll, sich im Vorfeld kurz bei Ihrer Versicherung zu erkundigen.

Die Honorare orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP)

Selbstzahler:innen:

Als Selbstzahler:in ist ein direkter Beginn mit der psychotherapeutischen Behandlung möglich, da keinerlei Antragsformalitäten anfallen.
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).